1.
Ist es überhaupt RECHTLICH ZULÄSSIG, dass die Pensionsbegutachtung von Mobbingopfern der
PVA
vom Klagsgegner PVA durchgeführt wird?
Diesbezüglich wird noch eine Anfrage an das Bundesministerium für Justiz gestellt werden
(Veröffentlichung folgt).
Das Problem der möglichen Befangenheits- und Benachteiligungsgefahr wäre mEn für das PVA-
Mobbingopfer nicht vom Tisch zu weisen:
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Nachteilige Begutachtung - Nichtweitergewährung von
Leistungen möglich?
Möglichkeit des Herbeiführens von Existenzgrundlagenentzug?
Möglichkeit des Herbeiführens von Pensionsablehnung? Vlt., um die finanzielle Basis
des Mobbingopfers zu destabilisieren? (Klage über SGA dauert sicherlich
Monate bis 1 Jahr..)
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Gefahr von Befangenheitsdiagnosen gegeben? Mögliche "Psychiatrisierung"
von Klagsgegnern?
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Wenn ein Mobbingopfer der PVA arbeitsunfähig werden würde, würde
der PVA-Gutachter
diese Person dauerhaft invalidisieren?
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Oder ist dies bei einem laufenden
Klagsprozess wegen Mobbing für die PVA kontraproduktiv,
weil sie dann ja indirekt "zugeben müsste", dass ihr eigener Mitarbeiter durch Mobbing in der
PVA so schwer geschädigt wurde, dass er lebenslang arbeitsunfähig bleiben wird?
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Würde dies für die PVA vor Gericht bei laufender Klage nicht einen schlechten Eindruck
machen?
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Wenn die Klage abgeschlossen ist: wird der eh. Mitarbeiter "intern" vorgemerkt und "speziell"
behandelt bei weiteren Anträgen, zB Kuranträgen, oder Weitergewährungsanträgen, oder
Pflegegeldanträgen, oder bei Kostenübernahme bei ggf. beruflicher Umschulung?
Viele dieser Fragen bleiben offen - jedoch erscheint es mir wichtig, diese in den Raum zu
stellen.